Personenauffangnetze, alternativ mit Staubschutzeinlage
Durch Personenauffangnetze wird ein sicheres Arbeiten in einer Höhe ab 3 Metern gewährleistet.
Diese Netze wiederum sind nicht begehbar, da deren Hauptzweck das Auffangen von Personen oder Gegenständen ist.
Alternativ kann man die Personenauffangnetze auch mit einer Staubschutzeinlage ausrüsten, die für Sanierungsmaßnahmen gedacht sind.
Die Netze sind nach der Norm EN 1263-1 und EN 1263-2 für Sicherheitstechnische Anforderungen und die Errichtung von Schutznetzen geprüft und gewährleistet.